Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.
Preise und Versand
Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Medizinische Kompressionsstrümpfe liefern wir frei Haus. Für alle anderen Produkte wird innerhalb Deutschlands pro Sendung eine Servicekostenpauschale in Höhe von 1,– € berechnet. Bei einer Erhöhung der Versandkosten des Paketdienstleisters behalten wir uns eine Anpassung vor. Teillieferungen erfolgen portofrei. Für Nachnahmesendungen und vom Käufer beauftragte Expresslieferungen wird ein Aufpreis berechnet.
Lieferung und Abnahme
Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Handelsübliche Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Wir wählen Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über.
Zahlung
Innerhalb Deutschlands ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen ohne Abzug sofort zahlbar. Bei SEPA-Basislastschriftverfahren werden 3 % Skonto gewährt und es werden alle fälligen Außenstände des Monats frühestens am 3. Arbeitstag des Folgemonats eingezogen (Pre-Notification). Bei einer Lieferung per Nachnahme wird kein Skonto gewährt. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungsverzug hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Bei Verzug ist der offene Betrag mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, und wir sind berechtigt, bei Folgelieferungen Vorkasse zu verlangen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen statthaft.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der gemäß nachfolgendem Satz abgetretenen Forderungen.
Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung, sind wir berechtigt zu verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Verarbeitung und Veräußerung zu widerrufen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahmen Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen. Entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.
Gewährleistung
Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung. Bei fehlerhaften Waren sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Leichte, produktionsbedingte Farbabweichungen gelten nicht als Mangel; entsprechende Ware ist vom Umtausch und von Rücksendungen ausgeschlossen. Unser Recht, Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle der Ersatzlieferung sind die mangelhaften Waren nach Rücksprache mit unserer Retourenabteilung zurückzusenden. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder – soweit der Mangel die Ware betrifft – zurücktreten. Schadensersatz für wesentliche Mängel kann nach Abschnitt „Haftung“ verlangt werden.
Umtausch und Rücksendungen mangelfreier Waren
Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz und nur bei unbenutzter Ware in Originalverpackung. Nicht aktuelle Ware oder Verpackungen sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Rücksendungen abzulehnen. Akzeptieren wir sie dennoch, behalten wir uns ein Bearbeitungsentgelt von 30 % des Nettowarenwertes zzgl. Umsatzsteuer vor. Rücksendekosten trägt der Käufer. Maß- und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Haftung
Wir haften für Schäden nur nach folgenden Bestimmungen: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Keine Haftungsbeschränkung gilt für: (1) Verletzung von Körper oder Gesundheit, (2) schwerwiegendes Organisationsverschulden, (3) Fehlen garantierter Eigenschaften oder arglistiges Verschweigen, (4) Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – sofern keiner der o.g. Fälle vorliegt – auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Händlerpflichten
Die Vorgaben der EU-Medizinprodukteverordnung zu Händlerpflichten und zum Zusammenwirken der Wirtschaftsakteure sind Bestandteil der vertraglichen Rechte und Pflichten (weitere Informationen nach Login auf belsana-apotheken.de unter „MDR / Rechtliches“).
Höhere Gewalt
Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien uns für Dauer und Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten.
Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit gesetzlich nicht eine längere Frist gilt. Insbesondere Schadensersatzansprüche gemäß Abschnitt „Haftung“ verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter www.belsana-apotheken.de/datenschutz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Bamberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bamberg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gültig ab 01. Februar 2026